Lohnabrechnung oder Buchhaltung mit Excel: Tipps und Alternativen

Mit Blick auf das Programm Excel von Microsoft lässt sich die Welt grundlegend in zwei Lager einteilen. Da wären auf der einen Seite die passionierten Excel-Hasser, die um die Software so gut es geht einen weiten Bogen machen. Kompliziert anmutende Formeln, bunte Grafiken sowie scheinbar endlose Tabellen hinterlassen speziell bei denjenigen, die sich mit Zahlen noch nie wirklich anfreunden konnten, keinen guten Eindruck. Daneben gibt es auf der anderen Seite den Excel-Fanclub, welcher der Anwendung aufgrund seiner großen Anwendungsbandbreite seit Jahren die Treue hält. Schließlich lassen sich mit dem Tabellenkalkulationsprogramm sogar geschäftliche Aufgaben wie Lohnabrechnung oder Buchhaltung erledigen. Neugierig geworden? Dann erkläre ich Ihnen, wie Sie Excel aufrüsten können und welche Alternativen es sonst noch auf dem Markt gibt.

Buchhaltungshilfe für Freiberufler

Für alle, die im Laufe eines Jahres lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zur Ermittlung des erwirtschafteten Gewinns vorweisen müssen (speziell Kleingewerbetreibende oder Freiberufler wie Ärzte, Journalisten oder Anwälte), kann sich der Einsatz von Excel rentieren. Im Internet finden Sie dafür zahlreiche Vorlagen, die Sie sich bequem herunterladen können. Dann kann es eigentlich fast schon losgehen. Grundvoraussetzung ist jedoch, dass Sie all Ihre Belege (Rechnungen, Fahrtenbuch etc.) feinsäuberlich sortiert aufbewahrt haben. Ordnen Sie Ihre Unterlagen am besten nach Datum und tragen Sie anschließend alle Geschäftsvorfälle chronologisch in die jeweilige Tabellenspalte ein – so behalten Sie besser den Überblick.

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Gebrauchte Office Software für Unternehmen – kostengünstig und legal

Mensch braucht Software, Software braucht Lizenz, Lizenz kostet Geld. Was für Privatanwender oftmals frei verwendbar ist oder beim Kauf eines PC oder Notebooks vorinstalliert ist, lassen sich die Hersteller von Business-Kunden gut bezahlen. Ein probates Mittel, hier Geld zu sparen, ist der Einsatz gebrauchter Software. Im Gegensatz zu nicht virtuellen Produkten unterliegt Software nämlich keinem Verschleiß und kann nach der aktuellen Rechtsprechung hervorragend wiederverwendet werden. Wichtig ist, dass hierbei der rechtliche Rahmen strikt eingehalten wird, um einem Software Audit standzuhalten.

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